Schüleraustausch – Stipendien & Schüler-AuslandsBAföG

1. Finanzierung Schüleraustausch, High School Year

Geldsorgen sind oft das größte Hindernis auf dem Weg zum Schüleraustausch. Doch sehr oft ist der unvergessliche Auslandsaufenthalt für Schüler finanziell zu stemmen. Bedingung: Recherchiere rechtzeitig! Gutverdienende Eltern erleichtern einiges, brauchst du aber nicht unbedingt. Es gibt für das Austauschjahr finanzielle Unterstützung von Bund, EU, Organisationen, Stiftungen, Verbänden – in Form von AuslandsBAföG, Stipendien, Zuschüssen, etc.

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Wie für jeden geplanten Auslandsaufenthalt gilt auch hier: Schränke dich in der Vorbereitungsphase finanziell ein. Das Sparen wird dir umso leichter fallen, je konkreter du dein Auslandsziel vor Augen hast. Gewinne Kleinsponsoren für deine Sache. Informiere dich rechtzeitig, wie viel Geld du im Zielland brauchst. Die Kosten für Lebenshaltung und Unterkunft schwanken enorm. Wähle dein Zielland für das Austauschjahr entsprechend aus.

2. Schüler-AuslandsBAföG

Wer kann Schüler-AuslandsBAföG erhalten?

Besuchst du ein Gymnasium oder eine sonstige Schule mit gymnasialer Oberstufe und machst dort nach der 13. Klasse das Abitur (G9), so kommt die Förderung für den Schulbesuch im Ausland ab der 11. Klasse in Betracht.

Machst du dein Abitur nach 12 Schuljahren (G8), so kann die Förderung ab der 10. Klasse beginnen. Schüler von Real- und Oberschulen können gefördert werden, wenn sie nachweisen, dass sie im Anschluss an das High School Year eine weiterführende (gymnasiale) Schule besuchen.

Kein Schüler-AuslandsBAföG erhalten:

  • Schüler, die bei 13 Schuljahren schon nach der 9. Klasse ins Ausland gehen
  • Real- und Oberschüler, die das Austauschjahr nach ihrem Abschluss absolvieren und für keine weiterführende Schule angemeldet sind.
  • Hauptschüler

Bist du AuslandsBAföG-berechtigt, kannst du finanzielle Unterstützung beantragen – egal, in welchem Gastland du eine Schule besuchst. Da die Schüler-AuslandsBAföG-Förderung von vielen Faktoren abhängig ist, solltest du auf jeden Fall einen Antrag stellen. Nimm möglichst zeitig (6 Monate vor Start) Kontakt zur zuständigen AuslandsBAföG-Stelle auf. Hier bekommst du die Unterlagen zur Antragstellung zugesendet oder du findest sie als Download im Internet.

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Leistungen Schüler-AuslandsBAföG

Die Höhe des AuslandsBAföGs wird anhand der finanziellen Situation der Familie ermittelt. Die Kosten des Austauschprogramms sind dabei unerheblich. Für ein Austauschjahr kannst du max. 648 € monatlich für Lebenshaltungskosten im Ausland gefördert bekommen. Weitere 500 € erhältst du bei Aufenthalten innerhalb der EU und 1.000 € außerhalb der EU als pauschale Reisekostenzuschüsse. Schulgebühren werden nicht bezahlt. Die Leistungen des Schüler-AuslandsBAföGs müssen nicht zurückgezahlt werden! (Stand: 03.2024)

Für die Beantragung von Schüler-AuslandsBAföG ist eines der Studentenwerke in Deutschland zuständig, das die AuslandsBAföG-Anträge zentral bearbeitet. Die Einteilung der Zuständigkeit erfolgt nach Regionen: Nordamerika | Mittelamerika | Südamerika | Europa | Afrika | Vorder-, Mittel- und Nordostasien | Australien, Südostasien und Ozeanien.

bildungsdoc-hinweis. Du musst vor Beginn des Schüleraustauschs – spätestens im Reisemonat – deinen Antrag stellen, denn bei AuslandsBAföG-Bewilligung wird rückwirkend ab Ausreisetag gezahlt. Besser: Stelle deinen Antrag auf Schüler-AuslandsBAföG mindestens sechs Monate vor Beginn deines geplanten Auslandsaufenthalts – je eher, desto besser (Bearbeitungszeiten!).

3. Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)

Das Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP) richtet sich an Schüler im Alter von 15 bis 17 Jahren und an junge Berufstätige und Auszubildende bis 24 Jahre. Im Rahmen des PPP sind für den Schüleraustausch in die USA Voll-Stipendien möglich. Zwischen Mai und September musst du die Bewerbungskarte beim Deutschen Bundestag anfordern. Ohne diese Bewerbungskarte werden Bewerbungen nicht berücksichtigt.

Sei dir bewusst, dass das PPP eine Lotterie ist. Tausende Bewerber bewerben sich um die Stipendien einiger Bundestagsabgeordneten. Die endgültige Entscheidung fällt sehr spät, meist im März des Ausreisejahres. Dann gibt es bei den Austauschorganisationen i.d.R. nicht mehr die breite Angebotsvielfalt und du bekommst vielleicht ein Programm, das auch noch relativ teuer ist.

bildungsdoc-tipp. Nutze lieber das Schüler-AuslandsBAföG und suche dir einen Nebenjob. Dann kannst du vor allem rechtzeitig und stressfrei planen. Mit dem PPP ist das nicht möglich!

4. Weitere Förderungen für das Austauschjahr:

  • ENSA-Entwicklungspolitisches Schulaustauschprogramm: ENSA fördert den Schüleraustausch zwischen Deutschland und Ländern in Afrika, Asien und Lateinamerika. ENSA bietet einen finanziellen Zuschuss für Flugkosten und Aufenthalt und begleitet die Schulgruppen durch Vor- und Nachbereitung.
  • Rotary Jugenddienst Deutschland: Jugenddienst der Rotary Clubs organisiert und fördert Jahres- und Ferienaustauschprogramme für Jugendliche, Kinder, auch aus Familien, die nicht Mitglied sind.
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